Urteil gegen Hermann Röchling online einsehbar

In der emotional geführten Debatte zur Umbenennung des Völklinger Stadtteils „Hermann-Röchling-Höhe“ haben die Bürgerinnen und Bürger nun erstmals die Möglichkeit die Fakten gesondert von Meinungen an einer zentralen Stelle mit Verweis auf nachprüfbare Quellen nachzulesen.

Erstmals ist es nun auch möglich online, ohne Hürden Einsicht in den Originaltext des “Urteils vom 25.Januar 1949 in Sachen Hermann Röchling und Genossen wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf die Berufung gegen das Urteil vom 30. Juni 1948″. Aber auch das Protokoll der Stadtratssitzung, in der der Stadtteil 1957 nach Hermann Röchling benannt wurde, die 92. Ausgabe der Saarbrücker Hefte, in der das Thema historisch aufgearbeitet wurde, sowie  viele weitere interessante Dokumente können eingesehen werden.

Gebündelt in einem separaten Bereich werden auch die Standpunkte der verschiedenen Interessensgruppen dargestellt. Zudem können Besucher des Internetportals auf verschiedene Multimediainhalte zum Thema zugreifen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jedoch mit Hinblick auf die Versachlichung der Diskussion, getrennt von den Fakten eigene Meinungsbeiträge einzureichen und über bereits veröffentlichte Inhalte moderiert zu diskutieren.

Ziel des Portals ist die Aufklärung, insbesondere der Völklinger Bürgerinnen und Bürger, der agierenden Interessengruppen und gerade auch der im Stadtrat vertretenen Fraktionen über die in Teilen eben auch überengagierte Beteiligung Hermann Röchlings an den Gräueltaten in Deutschland zu Zeiten des Nazi-Regimes.

Urteil direkt einsehen www.hermann-roechling.de Pressemitteilung

One Reply to “Urteil gegen Hermann Röchling online einsehbar”

  1. Michael Maier

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nun ist die Namensgebung für den Stadtteil H-R-Höhe wieder auf der Tagesordnung. Man sollte die Person Hermann Röchling sachlich betrachten. Einerseits wird er als „Wohltäter“ von vielen betrachtet. Andererseits ist er als Kriegsverbrecher verurteilt. Er war ein Nationalsozialist, der offenbar schwere Schuld hinsichtlich der Behandlung der Zwangsarbeiter auf sich geladen hat. Nun sollte man eindeutig Stellung dazu beziehen, ob man einen Stadtteil mit seinem Namen ehren will. Ob der Stadtteil nun Hermann-Röchling-Höhe oder „nur“ Röchling-Höhe heißt, macht kaum einen Unterschied.
    Hier hat die SPD mit ihrem Kompromiss mit der CDU nicht erkannt, worum es geht.
    Offenbar ist es so, dass viele von den Bürgern dieser Stadt die schlimme Zeit des Nationalsozialismus vergessen möchten. „Lieber nicht an diese Verbrechen denken.“
    Die SPD sollte mit den Bürgern diskutieren und klar machen, dass es keinen Ortsteil in Völklingen geben kann, der den Namen eines Menschen trägt, der am Krieg auf Kosten von Zwangsarbeitern verdient hat.
    Ich persönlich kann auch nicht verstehen, warum es in Völklingen einen Hindenburg-Platz und eine Straße des 13. Januar gibt.
    Welches Denken wird denn damit aufrechterhalten?
    Mit einer Umbenennung würde man sich klar und eindeutig gegen das Denken im 3. Reich wenden.
    Viele Grüße
    Michael Maier

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